Schalltechnische Messungen im Emissions- und Immissionsbereich z.B. zur Überprüfung von Schallschutzauflagen oder einzuhaltenden Immissionsrichtwerten.
Überwachungsmessungen nach TA Lärm.
Erstellung schalltechnischer Gutachten zu Genehmigungsanträgen beim Neubau und der Erweiterung von Anlagen. Dieses umfasst auch die Unterstützung bei Behördengesprächen, die Beratung bei Ausschreibungen und Gewährleistungsvereinbarungen und Vorschläge für die konkrete Ausführung schalltechnisch relevanter Bauteile.
Bauüberwachung im Hinblick auf die korrekte schalltechnische Ausführung von Anlagen, Bauteilen und Schallminderungsmaßnahmen.
Berechnung der Geräuschimmissionen unter Einsatz modernster Programmtechnologie und Darstellung der Berechnungsergebnisse für Präsentationszwecke als farbige Lärmkarten.
Baulärm
Die in der Bauphase auftretende Lärmimmissionen z.B. durch Rammarbeiten und schwere Baumaschinen können messtechnisch erfasst bzw. im Planungsfall prognostiziert werden.
Beurteilung nach Verwaltungsvorschriften und Erarbeitung von Empfehlungen zur Schallminderung.