Kramer Schalltechnik GmbH

Bauleitplanung

Bauleitplanung & Bebauungsplanverfahren

Das Bebauungsplanverfahren ist das rechtliche Fundament für jede geplante bauliche Entwicklung, sei es für neue Wohngebiete, gemischte Quartiere, Gewerbegebiete, Sondergebiete oder öffentliche Infrastruktur. Das übergeordnete Ziel ist es, Nutzungen städtebaulich zu ordnen und rechtssicher im Planungsrecht festzusetzen.

Schalltechnische Untersuchungen und Prognosen bilden hierbei eine unverzichtbare Basis. Sie müssen im Rahmen der Abwägung zwingend ermitteln, ob die geplanten Nutzungen mit der Umgebung harmonieren, welche Geräuschemissionen ausgehen und ob umgekehrt einwirkende Geräusche den Schutzanspruch neuer schutzbedürftiger Nutzungen gefährden.

Ihr fachkundiger Partner für schalltechnische Untersuchungen im B-Plan-Verfahren

Wir begleiten Kommunen, Städte, Gemeinden, Behörden, Planer, Architekten und Investoren von der ersten städtebaulichen Machbarkeitsstudie über das gesamte Bauleitplanverfahren bis hin zum rechtskräftigen Bebauungsplan – inklusive fundierter immissionsschutzrechtlicher Beratung.

Fachlicher Rahmen & Leistungsschwerpunkte

Dank unserer langjährigen Fachexpertise bewerten wir Ihr Vorhaben im Rahmen der Bauleitplanung auf Wunsch bereits im Rahmen erster Untersuchungen oder Machbarkeitsstudien, klopfen wesentliche Fragestellungen vorab ab und beraten Sie zielführend. Wir erstellen professionelle Schallimmissionsprognosen, schalltechnische Untersuchungen sowie Prognoseberechnungen als schalltechnischen Fachbeitrag bis hin zur Erstellung anerkannter, belastbarer Schallgutachten in folgenden Bereichen:

Lärmvorsorge

Die Lärmvorsorge im Rahmen der Bauleitplanung unterteilt sich grundlegend in zwei Perspektiven, die wir vollumfänglich für Sie untersuchen:

  • Wenn neue Wohngebiete oder sensible Nutzungen an bestehende Verkehrsachsen, Gewerbegebiete, Gewerbenutzungen, Sportanlagen oder Freizeitanlagen heranrücken, untersuchen und berechnen wir die einwirkende Geräuschsituation umfassend nach den einschlägigen Regelwerken (wie DIN 18005 für Verkehrslärm, TA Lärm für Gewerbe/Industrie, 18. BImSchV bzw. Sportanlagenlärmschutzverordnung sowie die Freizeitlärmrichtlinie). Bei absehbaren Überschreitungen der Orientierungs- oder Immissionswerte entwickeln wir Konzepte für aktive Schallschutzmaßnahmen (z. B. Lärmschutzwände oder -wälle) oder dimensionieren – sofern aktive Maßnahmen nicht ausreichen – passiven Schallschutz für Gebäude nach DIN 4109 (inklusive maßgeblicher Außenlärmpegel für das Plangebiet).
  • Plant das Bebauungsplanverfahren selbst Nutzungen, die Geräusche verursachen, müssen diese so in die Planung integriert werden, dass umliegende bestehende Bebauungen geschützt sind. Im Zuge von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen, sofern bereits konkrete Nutzungen bekannt sind, können diese direkt im Rahmen des Verfahrens geprüft werden. Handelt es sich um einen Angebotsbebauungsplan, prüfen wir auf Wunsch gerne mögliche Nutzungsvarianten, sofern diese benannt werden können.

Im konkreten Fall: Wir berechnen die zu erwartenden Emissionen gemäß den einschlägigen Regelwerken (TA Lärm für Gewerbe/Industrie, DIN 18005 bzw. 18. BImSchV Sportanlagenlärmschutzverordnung, Freizeitlärmrichtlinie bzw. Ländererlasse, o. ä.).

Sofern Sie ein Gewerbe- oder Industriegebiet planen, erstellen wir eine schalltechnische Emissionskontingentierung: Für die Planung gewerblicher und industrieller Nutzungen im Angebotsbebauungsplan hat sich die schalltechnische Emissionskontingentierung als Standard etabliert und ist mittlerweile auch über das Baugesetzbuch verankert. Wir ermitteln und berechnen passgenaue flächenbezogene Schallleistungspegel (Emissionskontingente) nach DIN 45691 bzw. DIN ISO 9613-2, um die städtebauliche Flexibilität zu wahren und gleichzeitig die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen exakt einzuhalten.

Die modernen gesetzlichen Möglichkeiten und Neuerungen von Festsetzungen über das Baugesetzbuch fließen dabei stets nahtlos in unsere Betrachtungen ein.

Komplexe Gemengelagen & mehrere Lärmquellen

In der Praxis wirken verschiedene Lärmquellen ein. Wir führen für Sie gemäß den nationalen Vorschriften die vielfältigen Untersuchungen durch, betrachten das Ganze, prüfen die wechselseitigen Wirkungen zwischen neuer Planung und Bestandsbebauung und bewerten diese entsprechend der jeweils heranzuziehenden Beurteilungsverfahren. Bei Bedarf erarbeiten wir hierbei auch Minderungsszenarien (sowohl aktiv als auch passiv oder organisatorisch) und machen konkrete Festsetzungsvorschläge.

Modernste Prognoseberechnungen & Ergebnisaufbereitung

Für sämtliche schalltechnischen Untersuchungen setzen wir leistungsstarke, modernste 3D-Modellberechnungssoftware ein. Neben der vorschriften- und regelwerkskonformen Gutachtenerstellung bereiten wir die Ergebnisse auf Wunsch hochanschaulich und plakativ auf (z. B. durch flächendeckende farbige Rasterlärmkarten, Isophonenpläne, Isolinien oder Differenzkarten). So lassen sich Lärmsituationen, Konfliktpunkte und die Wirksamkeit vorgeschlagener Schallschutzmaßnahmen in politischen Gremien, bei Beteiligten und in der Öffentlichkeit transparent und anschaulich vermitteln.


Für weitergehende, detaillierte Untersuchungen zu spezifischen Lärmarten wie Gewerbelärm, Sportlärm oder Freizeitlärm verweisen wir ergänzend auf unsere jeweiligen spezialisierten Leistungsbausteine.