Gemäß 16. BImSchV ist beim Bau oder der wesentlichen Änderung von Straßen- und Schienenwegen im Rahmen der Lärmvorsorge und Minderung des Verkehrslärms eine Einhaltung der Immissionsgrenzwerte zu überprüfen. Hierzu wird die Verkehrsgeräuschsituation nach RLS 90 bei Straßen bzw. nach Schall 03 bei Schienen mit komplexen Programm-Systemen berechnet. Weitere Bestandteile unserer Dienstleistungen:

  • Ergebnisdarstellung als farbige Lärmkarten.
  • Auslegung geeigneter Schallschutzmaßnahmen direkt am Verkehrsweg (Linienführung, lärmarme Straßenbeläge), auf dem Schallausbreitungsweg (Lärm­schutzwände, Erdwälle und Abdeckungen) sowie im Empfangsbereich (bauliche Maßnahmen an Außenbauteilen).
  • Maßnahmen und Berechnungen nach 24. BImSchV.
  • Begleitung der Maßnahmen von der objektbezogenen Dimensionierung, Ausschreibung, und Bauüberwachung bis hin zur Endabnahme
  • Überprüfung bestehender Verkehrswege auf eine Einhaltung der Sanierungsgrenzwerte und Dimensionierung von Schallminderungsmaßnahmen.
  • Messung und Beurteilung von Flug- und Bodenlärm.
  • Kurz- und Langzeitmessungen von Verkehrsgeräuschen mit grafischer Darstellung der Pegelverläufe.
  • Beurteilung der Messergebnisse.