• Als Vorstufe zum Lärmminderungsplan gemäß §47a BImSchG kann eine kostengünstige Vorprüfung durchgeführt werden, um die Bereiche einzugrenzen, für die eine detaillierte Untersuchung notwendig ist.
  • Erstellung von Schallimmissionsplänen für die verschiedenen Lärmarten mit modernen Programm-Systemen.
  • Feststellung der Konfliktgebiete und Aufstellung einer Prioritätenliste unter Einbeziehung der Anzahl der Betroffenen.
  • Beratung bei der Ausarbeitung und Durchführung von Lärmminderungsmaßnahmen.