Beim Noise Monitoring handelt es sich um die schalltechnische Begleitung für Musik-, Konzert- und Kulturveranstaltungen.
Ob für Genehmigungszwecke bei Behörden oder als Nachweis für Ordnungsämter: schalltechnische Messungen und Gutachten werden heutzutage immer wichtiger. Der Schutz der Anwohner vor Lärm ist besonders im Rahmen von Veranstaltungen und Konzerten ein entscheidender Faktor für behördliche Genehmigungen. Hierbei stehen wir Ihnen von Anfang an zur Seite!

Vor der Veranstaltung
Unsere schalltechnische Voreinschätzung bildet die Grundlage aus behördlicher Sicht. Nach Freigabe durch die Behörde erfolgt eine Prüfung der Genehmigung und ein Abgleich der freigegebenen Lärmpegel.

Während der Veranstaltung
Auch am eigentlichen Veranstaltungstag können Sie auf uns zählen: von der
Basiseinpegelung über die Schallmessungen während des Events sowie der
zeitgenauen Darstellung der relevanten Pegel auf dem Monitor mit übersichtlicher Ampelfarben-Visualisierung bis zum Abbau des Messequipments sind wir mit unserem kompetenten Team für Sie da. Mit unserer eigens für den mobilen Einsatz entwickelten Hard- und Software-Lösung steht Ihnen eine innovative und zuverlässige Echtzeitmessung während Ihrer Veranstaltung zur Seite, mit der Ihr Tontechniker unmittelbar auf Veränderungen im Lärmpegel reagieren kann.

Nach der Veranstaltung
Wir werten die aufgezeichneten Messergebnisse aus und erstellen für Sie den
Messbericht zur Vorlage bei der Behörde.

Schalltechnische Sicherheit für Ihre Veranstaltung mit „Noise Monitoring“!

"Lärmschutz bei Veranstaltungen": Interview in der "Event Rookie" 4/2011 mit Jörn Latz, Kramer Schalltechnik GmbH/

Ein Auszug aus dem Interview:

 

„Ein Lärmschutzkonzept ist heute genauso oft gefordert wie ein Brandschutz- oder Entfluchtungskonzept. In der Regel kommen also Veranstalter zu uns, die für eine neue oder bereits bestehende Location ein solches Konzept nachweisen müssen. Oft sind das außergewöhnliche Locations, die nicht ursprünglich für Veranstaltungen konzipiert wurden. Die Genehmigungsbehörde fordert dann in aller Regel ein Schallschutzkonzept ein und da kommen wir ins Spiel. Auf Grund der Daten und Informationen erstellen wir dann ein Gutachten, aus dem hervorgeht, ob die Veranstaltung wie geplant machbar ist. Das hängt von der Art der Darbietung ab, von den verwendeten Lautsprechern, der Leistung und weiterer Randbedingungen, zum Beispiel der Architektur oder der Umgebung. Als Ergebnis steht dann fest, ob in der Umgebung, also den benachbarten Wohnhäusern, die Grenzwerte aus der „Freizeitlärmrichtlinie“ eingehalten werden.“

Eindrücke der schalltechnischen Begleitung

Lärmkarten einer Veranstaltung mit verschiedenen Lautsprecher-Positionen