Bei der Bauleitplanung unterstützen wir Sie in den folgenden Bereichen:

  • Schalltechnische Untersuchungen in der kommunalen Bauleitplanung als Basis für eine sachgerechte Abwägung
  • Feststellung bestehender oder möglicher Lärmkonflikte vor allem bei angrenzenden Nutzungen mit unterschiedlichem Schutzanspruch (z.B. Wohngebiet – Gewerbe) oder bei Wohnnutzungen im Einwirkungsbereich von Verkehrswegen.
  • Beurteilung nach DIN 18005 Schallschutz im Städtebau, Teil 1 bzw. Bbl. 1. In Zusammenarbeit mit dem Planer wird ein Lärmminderungskonzept zur Festsetzung im Bebauungsplan ausgearbeitet.
  • Bei GE/GI-Flächen Auslegung einer Emissionskontingentierung in Form immissionswirksamer, flächenbezogener Schalleistungspegel IFSP.
  • Unterstützung bei der planungsrechtlichen Umsetzung.